rechtliche Vorsorge für Unternehmer

Man wünscht es keinem, aber dennoch kann es jederzeit geschehen: Der Unternehmen fällt von heute auf morgen aus. Möglicherweise ist er dann über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen.

Um auch in dieser Situation als Unternehmer handlungsfähig zu bleiben, bieten wir eine grundlegende Beratung von der Vorsorgeplanung bis hin zur Prüfung Ihres Testaments.

Wir sind für Sie da – per Mail oder am Telefon (037203 173857).

  • Erstberatung zur Vorsorgeplanung
    In unserem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Vorsorge. Anhand Ihrer derzeitigen Lebenssituation klären wir die Frage, was Sie zu einer optimalen rechtlichen Vorsorge benötigen.
  • Erstellen einer Vorsorgevollmacht
    Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir eine individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Vorsorgevollmacht. Wir werden Sie hierzu vorher über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären und beraten. Sie erhalten die Vorsorgevollmacht zur Unterzeichnung.
  • Erstellen einer Patientenverfügung
    Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Patientenverfügung nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs. Die Rechtsprechung hat hohe Anforderungen an eine Patientenverfügung gestellt, damit diese wirksam ist. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie nach den Vorgaben Ihrer Patientenverfügung behandelt. Wir werden Sie hierzu über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären, beraten und mit Ihnen ein entsprechendes Dokument erarbeiten. Sie erhalten anschließend die Patientenverfügung zur Unterzeichnung.
  • Erstellen eines Einzeltestaments für Privatpersonen
    Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam einen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Entwurf für Ihr Testament. Mit einem Testament können Sie die Verteilung Ihres Nachlasses selbst regeln. Wir werden Sie hierzu entsprechend beraten und die rechtssicheren und möglichst nach Ihren Wünschen passenden Formulierungen vorschlagen. Sie erhalten von uns einen entsprechenden Formulierungsvorschlag. Damit Ihr Testament wirksam wird, müssen Sie es entweder noch einmal handschriftlich abfassen oder notariell beglaubigen lassen.
  • Prüfung eines Testaments
    Im Rahmen dieses Auftrages prüfen wir ein von Ihnen erstelltes Testament mit einer Textlänge von bis zu 5000 Zeichen (ca. zwei DIN-A4-Seiten) auf Formfehler und ob die Formvorschriften für ein gültiges Testament eingehalten sind. Darüber hinaus werden wir das Testament mit Ihren Wünschen und Vorstellungen vergleichen und prüfen, ob die Formulierungen bestimmt genug sind. Hierzu werden wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären und beraten; soweit erforderlich werden wir zu Ihren Wünschen im Hinblick auf die testamentarische Gestaltung passende Formulierungen vorschlagen.