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Kann die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden?

Ja, sofern die Verlängerung sich an die Elternzeit gemäß dem ersten Elternzeitantrag nahtlos anschließt, das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Anzeigefristen des § 16 BEEG eingehalten werden. Laut einem Urteil…