Die CORONA-Krise hat die Wirtschaft voll im Griff. Viele Fragen sind offen, die richtigen Antworten darauf zu finden ist auch für uns Juristen in vielen Fällen schwierig. Dies betrifft nicht nur die Auswirkungen und den Umfang der allgemein verhängten Ausgangsbegrenzungen, sondern auch Besonderheiten des Arbeitsrechts.
Viele Unternehmer und Freiberufler benötigen Unterstützung zur Organisation innerbetrieblicher Abläufe, damit das Unternehmen weiterlaufen kann und die Arbeitsplätze gesichert werden können.
Dort wo Geschäfte geschlossen sind und das Dienstleistungsangebot eingestellt werden musste, bangen Unternehmer um ihre Existenz und fragen sich, welche Unterstützungsleistungen sie vom Staat erhalten können; sei es in Form von Hilfen zum Lebensunterhalt, Entschädigungsleistungen oder Krediten.
Um in diesen schwierigen Zeiten unser Fachwissen allen Betroffenen zugänglich machen zu können, öffnen wir unser Beratungsangebot ab sofort für alle Unternehmen und Freiberufler, auch außerhalb des Heilberufesektors.
Als besonderes Unterstützungsangebot für kleine Unternehmen und Freiberufler, die im Moment um ihre Existenz bangen, bieten wir – im berufsrechtlich zulässigen Rahmen – kostenfreie Erstberatungen an.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an willkommen@koehler-arbeitsrecht.de oder telefonisch – wir sind gern für Sie da!
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